Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen des Immobilienrechts
Unsere Hamburger Immobilienrechtsabteilung begleitet private Mandanten, Family Offices, institutionelle Investoren und Projektentwickler bei sämtlichen immobilienbezogenen Vorhaben. Dies umfasst den An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, großvolumigen Portfoliotransaktionen sowie Bauträgerprojekten.
Wir führen umfassende rechtliche Due-Diligence-Prüfungen durch, begleiten Finanzierungs- und Refinanzierungsvorgänge, entwerfen komplexe Kauf-, Bauträger-, Projektentwicklungs- und Mietverträge und vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen sowie – falls notwendig – in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Durch unsere langjährige Erfahrung im gewerblichen, wohnwirtschaftlichen und internationalen Immobiliensektor stellen wir sicher, dass Ihre Transaktion in jeder Phase rechtlich belastbar und wirtschaftlich optimal strukturiert ist.
Vererbung von Immobilien
Wir sagen Ihnen das wichtigste →
Vererbung von Immobilien
Wir sagen Ihnen das wichtigste →
Wohnrecht und Nießbrauch
Wir sagen Ihnen das wichtigste →
- Kann ich bei der schenkweisen Weitergabe zu Lebzeiten in der Immobilie wohnen bleiben?
- Ist es ratsam, ein Wohnrecht ins Grundbuch eintragen zu lassen?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Wohnrecht und einem Nießbrauch?
- Muss ich ausziehen, wenn die Bedachten die Immobilie verkaufen? Kann ich dies verhindern?
Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung
und anrechenbare Vorerwerbe →
- Wann erhalte ich nur meinen Pflichtteil, und wie hoch ist dieser?
- Was muss ich als Erbe beachten, wenn der Erblasser die ihm gehörende Immobilie noch vor seinem Tod dem Erben überlassen hat?
- Was muss ich beachten, wenn der Erblasser die Immobilie einem Dritten überlassen hat?
- Muss ich mir die frühere Überlassung einer Immobilie auf meinen Pflichtteil anrechnen lassen? Zu welchem Wert: zum damaligen (und niedrigeren) oder zum heutigen (höheren) Wert?
- Was gilt, wenn ich als Pflichtteilsberechtigter die Schenkung einer Immobilie an den Erben geltend mache?
Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung
und anrechenbare Vorerwerbe →
- Wann erhalte ich nur meinen Pflichtteil, und wie hoch ist dieser?
- Was muss ich als Erbe beachten, wenn der Erblasser die ihm gehörende Immobilie noch vor seinem Tod dem Erben überlassen hat?
- Was muss ich beachten, wenn der Erblasser die Immobilie einem Dritten überlassen hat?
- Muss ich mir die frühere Überlassung einer Immobilie auf meinen Pflichtteil anrechnen lassen? Zu welchem Wert: zum damaligen (und niedrigeren) oder zum heutigen (höheren) Wert?
- Was gilt, wenn ich als Pflichtteilsberechtigter die Schenkung einer Immobilie an den Erben geltend mache?
Weiterverkauf der geerbten Immobilie
Wir sagen Ihnen das wichtigste →
- Welche Kosten fallen beim Immobilienverkauf außer der Kaufpreiszahlung an und wer muss die Kosten tragen?
- Spielt es bei der Grundstücksveräußerung eine Rolle, wie die Fläche baurechtlich zu qualifizieren ist, ob sie Bau- oder Bauerwartungsland ist, ob sie zum Innen- oder Außenbereich zählt etc.?
- Ab welchem Betrag ist es ratsam, die ererbte Immobilie zu veräußern, um einen oder mehrere Pflichtteilsansprüche bedienen zu können?
- Bei einer Erbengemeinschaft: Kann ein Mehrheitsbeschluss zur Veräußerung der ererbten Immobilie ergehen, wenn nur ein Erbe gegen den Verkauf ist?
Spekulationsfrist und Erbschaft
Wir sagen Ihnen das wichtigste →
- Was hat die Spekulationsfrist mit dem Erbe zu tun?
- Wird die Spekulationsfrist von zehn Jahren Mindesthaltedauer einer Immobilie vor Ihrer steuerfreien Veräußerung abgeschafft?
- Gilt die Spekulationsfrist auch dann, wenn ich in die ererbte Immobilie selbst einziehe?
- Kann die Spekulationsfrist bei einem Erbfall schon abgelaufen sein?
Spekulationsfrist und Erbschaft
Wir sagen Ihnen das wichtigste →
- Was hat die Spekulationsfrist mit dem Erbe zu tun?
- Wird die Spekulationsfrist von zehn Jahren Mindesthaltedauer einer Immobilie vor Ihrer steuerfreien Veräußerung abgeschafft?
- Gilt die Spekulationsfrist auch dann, wenn ich in die ererbte Immobilie selbst einziehe?
- Kann die Spekulationsfrist bei einem Erbfall schon abgelaufen sein?

